FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Sign.vet. Machen Sie sich das Leben leichter – mit unserer App für die elektronische Signatur, schon heute.

Wie rechtsgültig ist die Sign.vet-Signatur von Kunden?

Die elektronische Signatur von Sign.vet hat volle rechtliche Wirkung.

Sie entspricht vollständig der eIDAS-Verordnung der Europäischen Union, die einen strengen Rechtsrahmen für digitale Dienste in der EU schafft.

Die elektronische Signatur von Sign.vet ist fälschungssicher, unveränderbar, unwiderruflich und nicht wiederverwendbar. Außerdem gewährleistet sie Integrität und Übereinstimmung des Dokuments, indem sie es in dem Moment versiegelt, in dem der Unterzeichner seine Einwilligung erteilt. Damit ist sie deutlich sicherer als eine handschriftliche Unterschrift.

Welche Signaturarten gibt es?

Sign.vet bietet fünf Signaturarten: zwei in Anwesenheit des Kunden, drei aus der Ferne.

  1. Signatur vor Ort auf Bildschirm / Tablet

Lassen Sie Ihren Kunden direkt auf dem Display Ihres Tablets oder Smartphones unterschreiben. Ihr Kunde zeichnet seine Unterschrift mit dem Finger.

  1. Signatur vor Ort mit SMS

Das bevorzugte Verfahren, wenn Sie Ihrem Kunden gegenübersitzen und über einen Arbeitsplatz oder ein mobiles Gerät mit Internetverbindung verfügen. Zur Einwilligung gibt der Unterzeichner auf Ihrem Gerät den Code ein, den er per SMS erhalten hat (One-Time-Passwort, 15 Minuten gültig).

  1. Signatur aus der Ferne per SMS-Dialog

Lassen Sie Ihre Kunden unterschreiben, indem Sie ihnen per SMS einen Link zur Ansicht des Dokuments senden. Zur Einwilligung antwortet der Unterzeichner auf die SMS und wiederholt den erhaltenen Code.

  1. Signatur aus der Ferne per E-Mail + SMS

Lassen Sie Ihren Kunden unterschreiben, indem Sie ihm eine E-Mail und einen Code per SMS senden (One-Time-Passwort, 15 Minuten gültig). Zur Einwilligung gibt der Unterzeichner den erhaltenen Code über den Link in der E-Mail ein.

  1. Signatur aus der Ferne per E-Mail + SMS, mit erweiterter Identitätsprüfung

Vor der Unterzeichnung muss der Kunde eine automatische Prüfung seines Ausweisdokuments und seines Gesichts durchlaufen.

Wie kann ich nachweisen, dass mein Kunde unterschrieben hat?

Nach der Signatur mit Sign.vet erhalten Sie zwei Dateien:

  • Das signierte Dokument: eine PDF-Datei, die mit einem elektronischen Zertifikat versiegelt ist. Nur dieses PDF gilt als Original und hat Rechtswirkung. Jede elektronische Kopie des signierten Dokuments ist ebenfalls ein Original, sofern sie nicht verändert wurde.
  • Das Beweisdossier: eine Datei, auch „Prüfprotokoll“ (Audit Trail) genannt, die alle wesentlichen Informationen zum Ablauf der Signatur enthält. Es dient als Absicherung im Streitfall und ermöglicht es, den Ablauf der elektronischen Signatur technisch nachzuvollziehen. Das Beweisdossier enthält den alphanumerischen Fingerabdruck (den „Hash“) des signierten PDF, mit dem die Integrität des Dokuments geprüft wird. Wird das Dokument nach der Signatur in irgendeiner Weise verändert, stimmt sein Hash nicht mehr mit dem Fingerabdruck überein – so ist erkennbar, dass es eine Änderung gab.

Bei Anfechtung oder Identitätsdiebstahl verfügen wir über eine eigens in Partnerschaft mit GENERALI entwickelte Versicherung, die die Verteidigung Ihrer Rechte übernimmt.

Was ist das Beweisdossier?

Das Beweisdossier ist ein Dokument, das alle Schritte des Verfahrens enthält, die zu einer erfolgreichen Signatur geführt haben. Nach jeder Signatur wird für jeden Unterzeichner ein Beweisdossier erstellt. Im Streitfall lässt sich damit die Zuverlässigkeit der elektronischen Signaturen nachweisen.

Es enthält:

  • Allgemeine Angaben zum Verfahren: Name des Verfahrens, Verfahrens-ID, Erstellungsdatum, Versanddatum und Ablaufdatum.
  • Die in der Signatureinladung genannten Unterzeichner.
  • Angaben zum jeweiligen Unterzeichner: Nachname, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, IP-Adresse.
  • Angaben zur Authentifizierung des Unterzeichners: Authentifizierungsart, gesendete Nachricht und Zeitpunkt der Bestätigung.
  • Das verwendete Zertifikat.
  • Daten zu den signierten Dokumenten: Dokumentname, Dokument-ID, Dokumenttyp, Fingerabdruck und Einwilligungsprotokolle.

Das Beweisdossier wird am Ende erstellt, sobald der Unterzeichner signiert hat.

Das Beweisdossier enthält nicht das signierte Dokument: So bleiben Ihre Vertraulichkeit und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt. Über den Fingerabdruck des Dokuments (Hash-Verfahren) lässt es sich dennoch eindeutig mit dem Dokument verknüpfen.

Das Beweisdossier wird Ihnen bei jeder Signatur über Ihre Praxisverwaltungssoftware zurückgesendet.

Was passiert, wenn mein Kunde seine Signatur bestreitet?

Wir verfügen über eine eigens in Partnerschaft mit GENERALI entwickelte Versicherung. Sie ist bei jeder Signatur inbegriffen und umfasst unter anderem:

  • Rechtsschutz für die Gültigkeit der Signatur: Der Versicherer verteidigt Sie, wenn Ihr Kunde den unterzeichneten Vertrag hauptsächlich aus Gründen anficht, die die rechtliche Gültigkeit seiner Signatur betreffen.
  • Versicherung gegen Identitätsmissbrauch: Der Versicherer greift bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Kunden ein, wenn dessen Identifikations- oder Authentifizierungsdaten unbefugt verwendet wurden, um auf digitalem Weg eine betrügerische Handlung zu begehen, die Ihnen einen Schaden zufügt.
Was kostet das?

Unsere Kunden-Signaturen werden über Ihre Praxisverwaltungssoftware angeboten, denn wir sind überzeugt, dass dies Ihren Alltag am meisten vereinfacht.

Wenden Sie sich an deren Vertrieb, um sie zu nutzen.

Meine Praxisverwaltungssoftware bietet diesen Service nicht an. Kann ich ihn direkt buchen?

Leider NEIN.

Unser Modell besteht darin, Kunden-Signaturen über Praxisverwaltungssoftware anzubieten, denn genau das erleichtert Tierärztinnen, Tierärzten und Praxisteams den Alltag spürbar. Wir haben alle Anbieter von Praxisverwaltungssoftware kontaktiert und ihnen diese Partnerschaft vorgeschlagen.

Falls Ihre Software unsere Lösung noch nicht eingebunden hat, melden Sie dort bitte Ihr Interesse an – die Anbieter priorisieren Weiterentwicklungen nach den Wünschen ihrer Nutzer.

Sie können uns auch über unser Kontaktformular schreiben, um zu erfahren, ab wann Ihre Praxisverwaltungssoftware die Sign.vet-Signatur anbietet.

Wie rechtsgültig ist die Sign.vet-Signatur?

Die elektronische Signatur von Sign.vet hat echte rechtliche Wirkung.

Sie entspricht vollständig der eIDAS-Verordnung der Europäischen Union, die einen strengen Rechtsrahmen für digitale Dienste in der EU schafft.

Die elektronische Signatur von Sign.vet ist fälschungssicher, unveränderbar, unwiderruflich und nicht wiederverwendbar. Außerdem gewährleistet sie Integrität und Übereinstimmung des Dokuments, indem sie es in dem Moment versiegelt, in dem der Unterzeichner seine Einwilligung erteilt. Damit ist sie deutlich sicherer als eine handschriftliche Unterschrift.

Kann ich die elektronische Signatur für Verschreibungen nutzen?

JA

Tierärztliche Verschreibungen müssen Artikel 105 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/6 entsprechen, die seit dem 28. Januar 2022 gilt.

Diese europäische Verordnung sieht insbesondere vor:

5. Eine tierärztliche Verschreibung enthält mindestens folgende Angaben:

5. e) die Unterschrift oder eine gleichwertige elektronische Form der Identifizierung des Tierarztes

Kann ich ein elektronisch signiertes Dokument ausdrucken?

JA, der Ausdruck hat den Status eines Duplikats

Sie können signierte Dokumente selbstverständlich ausdrucken. Das ist zum Beispiel nützlich, um dem Tierhalter die Verschreibung zum Aufhängen zu Hause mitzugeben oder Ihren Verhaltensbefund, damit er Ihre Empfehlungen befolgt.

Wenn Sie Ihr elektronisch signiertes Dokument ausdrucken, halten Sie jedoch ein Duplikat in der Hand. Dieses Duplikat hat nicht dieselbe Rechtswirkung wie die elektronische Datei.

Was ist das Beweisdossier und wie kann ich es abrufen?

Das Beweisdossier ist ein Dokument, das alle Schritte des Verfahrens enthält, die zu einer erfolgreichen Signatur geführt haben. Nach jeder Signatur wird für jeden Unterzeichner ein Beweisdossier erstellt. Im Streitfall lässt sich damit die Zuverlässigkeit der elektronischen Signaturen nachweisen.

Es enthält:

  • Allgemeine Angaben zum Verfahren: Name des Verfahrens, Verfahrens-ID, Erstellungsdatum, Versanddatum und Ablaufdatum.
  • Die in der Signatureinladung genannten Unterzeichner.
  • Angaben zum jeweiligen Unterzeichner: Nachname, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, IP-Adresse.
  • Angaben zur Authentifizierung des Unterzeichners: Authentifizierungsart, gesendete Nachricht und Zeitpunkt der Bestätigung.
  • Das verwendete Zertifikat.
  • Daten zu den signierten Dokumenten: Dokumentname, Dokument-ID, Dokumenttyp, Fingerabdruck und Einwilligungsprotokolle.

Hinweis:

  • Das Beweisdossier wird erst erstellt, wenn der Unterzeichner signiert hat.
  • Das Beweisdossier enthält nicht das signierte Dokument: So bleiben Ihre Vertraulichkeit und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt. Über den Fingerabdruck des Dokuments (Hash-Verfahren) lässt es sich dennoch eindeutig mit dem Dokument verknüpfen.

Beweisdossiers stehen 10 Jahre lang auf unserer Website zur Verfügung, auch wenn Sie den Dienst nicht mehr nutzen. Sofern Ihr Unternehmen keinen eigenen, spezifischen internen Prozess hat, müssen Sie Beweisdossiers nicht systematisch herunterladen.

Was kostet das?

Das Signieren Ihrer Dokumente ist auf unserer Plattform https://app.sign.vet kostenlos und unbegrenzt: Sie laden das PDF hoch, signieren auf Ihrem Smartphone und laden das signierte Dokument herunter.

Um direkt aus Ihrer Praxisverwaltungssoftware zu signieren (Verschreibungen, Bescheinigungen, Konsultationsdokumente), benötigen Sie eine Jahreslizenz pro Tierarzt bzw. Tierärztin. Sie ermöglicht:

  • In der Sign.vet-App Signaturanfragen Ihrer Praxisverwaltungssoftware in unbegrenzter Zahl zu empfangen
  • Mit derselben Lizenz aus allen an Sign.vet angebundenen Programmen zu signieren

Lizenzen erwerben Sie bei Ihrem Anbieter der Praxisverwaltungssoftware.

Wohin gelangen meine Daten?

Diese Frage ist berechtigt. Frankreich und die Europäische Union haben sehr strenge Vorschriften zum Schutz von Daten, Nutzern und Organisationen erlassen.

Doch das gilt nicht überall: In den USA erlauben das FISA-Gesetz und der Cloud Act den amerikanischen Strafverfolgungs- und Nachrichtendiensten, von Telekommunikationsbetreibern und Cloud-Anbietern Informationen zu verlangen, die auf deren Servern gespeichert sind – unabhängig davon, ob sich diese Daten in den USA oder im Ausland befinden. Wer seine Daten schützen will, sollte daher öffentliche Clouds meiden: Dort werden Daten in verschiedenen Ländern gespeichert (etwa in Frankreich, England, den USA, China usw.), und die Ressourcen sind öffentlich, das heißt, sie können von mehreren Nutzern gemeinsam verwendet werden. Durch die extrem weit gefassten Grenzen und die fehlende Kontrolle der beteiligten Organisationen kann dieses Modell die Datensicherheit gefährden.

Bei Sign.vet werden alle unsere Werkzeuge in vertrauenswürdigen Clouds mit Sitz in Frankreich gehostet, die keinen außereuropäischen Gesetzen unterliegen: Outscale (Dassault Systèmes), Scaleway und OVH.

Diese souveränen Clouds garantieren die Einhaltung der Standards, insbesondere der DSGVO, die die Übermittlung personenbezogener Daten streng reglementiert. So können Sie sicher sein, dass wir die geltenden Standards einhalten und Ihre sensiblen Daten schützen.

Was geschieht mit den Daten meines Ausweisdokuments?

NICHTS – wir haben nämlich nicht einmal Zugriff darauf.

Bei der Registrierung prüfen wir Ihre Identität in einem automatisierten Verfahren. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Person, die sich registrieren möchte, auch die ist, für die sie sich ausgibt. So können wir anschließend die Identität des Unterzeichners bestätigen.

Diese Prüfung haben wir IDnow anvertraut, einem der führenden europäischen Anbieter für Identitätsprüfungen, der jährlich mehr als 75 Millionen Ausweisdokumente für Banken, Versicherungen und andere Unternehmen prüft. IDnow kontrolliert Ihr Ausweisdokument und prüft, ob Ihr Gesicht mit dem Foto übereinstimmt.

IDnow ist ein zertifiziertes Unternehmen und Inhaber des Sicherheitsvisums der ANSSI (der französischen Agentur für die Sicherheit von Informationssystemen). Die gesamte Kommunikation bei IDnow läuft über verschlüsselte Kanäle. Die Rechenzentren befinden sich in der Europäischen Union, um ein hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten.

IDnow teilt uns anschließend nur das Ergebnis mit: OK, die Angaben stimmen überein, oder KO, es gibt ein Problem zwischen Ihren Angaben und dem Dokument (keine Übereinstimmung, abgelaufenes Dokument usw.). Sie sehen also: Wir haben in keinem Fall Zugriff auf Ihre Dokumente oder Ihr Foto, sondern nur auf das Ergebnis der Prüfung.

Speichern Sie Kundendaten?

NEIN. Sign.vet ist ein vertrauenswürdiger Dritter, und Vertrauen ist die Grundlage unserer Beziehung. Es zu missbrauchen hieße, den Ast abzusägen, auf dem wir sitzen.

Unsere Datenschutzrichtlinie ist sehr streng: Die E-Mail-Adressen oder Telefonnummern Ihrer Kunden verwenden wir ausschließlich, damit sie das von Ihnen gesendete Dokument signieren können. Jede andere Nutzung ist untersagt.

Nach der Signatur löschen wir, sobald Ihre Software die Dateien abgerufen hat (spätestens jedoch nach 30 Tagen), das ursprüngliche Dokument, das signierte Dokument, die Beweisdatei und die Kontaktdaten der Unterzeichner aus unseren Datenbanken.

Werten Sie den Inhalt der zur Signatur eingereichten Dokumente aus?

NEIN. Sign.vet ist ein vertrauenswürdiger Dritter, und Vertrauen ist die Grundlage unserer Beziehung. Es zu missbrauchen hieße, den Ast abzusägen, auf dem wir sitzen.

Der Inhalt der zur Signatur eingereichten Dokumente interessiert uns zu keinem Zeitpunkt.

Nach der Signatur löschen wir das ursprüngliche und das signierte Dokument spätestens nach 30 Tagen aus unseren Datenbanken. Bei einer Signatur durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin bewahren wir nur den digitalen Fingerabdruck des Dokuments auf, um dessen Echtheit zu bestätigen. Der digitale Fingerabdruck ist ein Rechenverfahren (Hashing), das eine eindeutige Spur erzeugt, aus der sich das Dokument nicht rekonstruieren lässt.

Besteht die Gefahr, dass Dokumente, die über Ihre Systeme laufen, abfließen?

Datensicherheit hat für uns höchste Priorität. Unser Dienst nutzt fortschrittliche Verschlüsselungs- und Schutztechnologien, um die Integrität und Vertraulichkeit der Daten jederzeit zu gewährleisten. Spätestens nach 30 Tagen löschen wir von unseren Servern alles, was nicht archiviert werden muss.

Ist die elektronische Signatur umweltfreundlich?

Die elektronische Signatur spart unbestreitbar Papier. Dennoch ist der Einsatz von IT (Serveraufrufe, E-Mail, SMS …) ökologisch nicht neutral. Wir haben dazu in einem eigenen Artikel eine detaillierte Analyse erstellt.

Kurz gesagt: Die elektronische Signatur verursacht 20 % weniger Treibhausgasemissionen als die handschriftliche Unterschrift. Den Rest gleichen Sign.vet und seine Dienstleister vollständig aus: Wir verpflichten uns, den CO₂-Fußabdruck unserer digitalen Aktivität vollständig zu kompensieren.

Laden Sie die Sign.vet-App herunter!

  • App verfügbar im App Store und bei Google Play
  • Elektronische Signatur mit einem Handgriff nach der Identitätsprüfung
  • Kostenloses Konto in wenigen Minuten erstellt
  • Überall nutzbar, mit oder ohne Wi-Fi